Qualitätssicherung

Die Öffentlichkeit bringt der Arbeit des Wirtschaftsprüfers
großes Vertrauen entgegen. Für den Wirtschaftsprüfer ergibt
sich hieraus und aus den gesetzlichen Vorschriften die
Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen in seiner
Wirtschaftsprüferpraxis stets eine hohe Qualität seiner
beruflichen Tätigkeiten zu gewährleisten.

Neben der ständigen Fort- und Weiterbildung sind insbesondere
geeignete Maßnahmen die Qualitätssicherung bei der Organisation
der Wirtschafts-prüferpraxis, bei der Abwicklung einzelner
Prüfungsaufträge und die Nachprüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.