Qualitätssicherung
Die Öffentlichkeit bringt der Arbeit des Wirtschaftsprüfers
großes Vertrauen entgegen.
Für den Wirtschaftsprüfer ergibt
sich hieraus und aus den
gesetzlichen Vorschriften die
Verpflichtung,
durch geeignete Maßnahmen in seiner
Wirtschaftsprüferpraxis
stets eine hohe Qualität seiner
beruflichen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Neben der ständigen Fort- und Weiterbildung sind insbesondere
geeignete Maßnahmen die Qualitätssicherung
bei der Organisation
der Wirtschafts-prüferpraxis,
bei der Abwicklung einzelner
Prüfungsaufträge
und die Nachprüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.